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# Cannabis auf Rezept in Deutschland: Voraussetzungen, Ablauf und welcher Arzt zuständig ist

Wer darf verordnen, welche medizinischen Voraussetzungen werden geprüft und wie geht es nach dem Rezept weiter? Der Überblick trennt Verordnung und Kostenübernahme, erklärt die Zuständigkeit nach Erkrankung und zeigt, welche Unterlagen das Arztgespräch erleichtern.

Von Redaktion·21\. August 2026·6 Min. Lesezeit

Wer über eine Cannabistherapie nachdenkt, stößt schnell auf widersprüchliche Angaben dazu, wer sie verordnen darf und was dafür nötig ist. Dieser Artikel erklärt den Ablauf: was rechtlich gilt, was ärztlich geprüft wird und wie es nach einer Verordnung weitergeht.

**Das Wichtigste in Kürze**

- Medizinisches Cannabis kann in Deutschland ärztlich verordnet werden. Seit dem 1\. April 2024 gilt dafür das Medizinal-Cannabisgesetz statt der früheren Einordnung als Betäubungsmittel. Verordnet wird seither auf einem regulären Rezept, meist als E-Rezept.
- Ob ein Arzneimittel verordnet werden darf und ob die gesetzliche Krankenversicherung es bezahlt, sind zwei getrennte Fragen mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
- Die Verordnung ist an eine medizinische Beurteilung gebunden. Es gibt keinen Anspruch darauf und keinen automatischen Weg vom Wunsch zum Rezept.
- Zuständig sind grundsätzlich approbierte Ärztinnen und Ärzte. Welche Fachrichtung passt, hängt von der zugrunde liegenden Erkrankung ab.

## Darf medizinisches Cannabis in Deutschland verschrieben werden?

Ja. Cannabisarzneimittel sind verschreibungspflichtige Arzneimittel und können bei entsprechender medizinischer Beurteilung verordnet werden. Der rechtliche Rahmen hat sich dabei verschoben: Seit dem 1\. April 2024 wird Medizinalcannabis nicht mehr über das Betäubungsmittelgesetz geregelt, sondern über das Medizinal-Cannabisgesetz. Für den Ablauf bedeutet das, dass kein Betäubungsmittelrezept mehr nötig ist, sondern ein reguläres Rezept genügt. Eine Ausnahme bildet der synthetische Wirkstoff Nabilon, der weiterhin dem Betäubungsmittelrecht unterliegt. Ältere Ratgeber und Formulierungen zum Verfahren bilden diesen Stand häufig nicht mehr ab.

Wichtig ist eine Unterscheidung, die viele Fragen im Vorfeld auflöst. Eine Verordnung sagt zunächst nur, dass eine Ärztin oder ein Arzt ein bestimmtes Arzneimittel für medizinisch begründet hält. Ob die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach eigenen Regeln. Getrocknete Cannabisblüten sind seit dem 30\. Juli 2026 nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Der gesetzliche Anspruch umfasst seither Cannabisextrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Wenn die Kostenfrage für dich im Vordergrund steht, lohnt sich der gesonderte Blick darauf.

## Welche medizinischen Voraussetzungen geprüft werden

Am Anfang steht keine Entscheidung über ein Präparat, sondern eine Einschätzung deiner Situation. Dabei geht es zunächst um die Frage, welche Erkrankung oder welches Beschwerdebild überhaupt vorliegt und wie gesichert diese Einordnung ist. Ein Cannabisarzneimittel wird typischerweise dann in Betracht gezogen, wenn Beschwerden länger bestehen und etablierte Behandlungen nicht ausreichend gewirkt haben, nicht vertragen wurden oder aus medizinischen Gründen nicht infrage kommen.

Ebenso geprüft wird, was dagegen sprechen könnte. Dazu gehören psychische Vorerkrankungen, insbesondere Psychosen in der eigenen oder familiären Vorgeschichte, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, eine bestehende oder geplante Schwangerschaft sowie Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Auch dein Alter, dein Beruf und die Frage, ob du regelmäßig ein Fahrzeug führst oder an Maschinen arbeitest, können die Abwägung beeinflussen.

Aus dieser Gesamtschau ergibt sich, ob eine Cannabistherapie medizinisch sinnvoll erscheint. Eine bestimmte Diagnose führt dabei nicht automatisch zu einer Verordnung, und ein ärztliches Gespräch ist kein Verfahren mit vorhersehbarem Ergebnis.

## Welche Ärztin oder welcher Arzt ist zuständig?

Grundsätzlich können approbierte Ärztinnen und Ärzte Cannabisarzneimittel verordnen. Das Medizinal-Cannabisgesetz sieht keinen Facharztvorbehalt vor, nimmt aber Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte ausdrücklich von der Verordnungs- und Abgabebefugnis aus. Eine eigene Facharztbezeichnung für Cannabistherapie gibt es nicht.

In der Praxis richtet sich die Zuständigkeit deshalb nach der Erkrankung, die behandelt werden soll. Bei chronischen Schmerzen sind das häufig schmerzmedizinisch tätige Praxen, bei neurologischen Beschwerden wie Spastik die Neurologie, bei Beschwerden im Rahmen einer Krebserkrankung die Onkologie oder die Palliativmedizin. Die Hausarztpraxis ist oft der sinnvolle erste Ansprechpartner, weil dort die Krankengeschichte und die aktuelle Medikation bereits vorliegen.

Hinzu kommt ein praktischer Punkt: Für eine Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Regelfall eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Davon ausgenommen sind seit Oktober 2024 bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Liste festgelegt hat, darunter unter anderem Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Neurologie, mehrere internistische Schwerpunkte sowie die Zusatzbezeichnungen Palliativmedizin und Spezielle Schmerztherapie. In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung entfällt der Genehmigungsvorbehalt ohnehin.

Erfahrung und Bereitschaft unterscheiden sich außerdem von Praxis zu Praxis erheblich. Deshalb ist es sinnvoll, gezielt nach Praxen zu suchen, die dieses Thema regelmäßig behandeln, statt auf gut Glück Termine zu vereinbaren. [Ärzte mit Erfahrung in der Cannabistherapie in deiner Nähe finden](https://lokalmed.de/de/search?treatment=medical%5Fcannabis)

## Welche Informationen für das Gespräch relevant sind

Für eine medizinische Beurteilung braucht die Praxis ein möglichst vollständiges Bild. Hilfreich ist deshalb, wenn du folgende Unterlagen und Informationen zusammenstellst:

- Arztbriefe, Befunde und Diagnosen zu der Erkrankung, um die es geht
- eine Liste aller Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und frei verkäuflichen Präparate, die du aktuell verwendest
- eine Übersicht darüber, welche Behandlungen du bereits versucht hast, wie lange und mit welchem Ergebnis
- Angaben zu Vorerkrankungen, auch psychischen, und zu Erkrankungen in der Familie

Genauso wichtig ist eine ehrliche Beschreibung deiner Beschwerden im Alltag: wann sie auftreten, wie stark sie sind und was dir nicht mehr möglich ist. Manche Praxen bitten darum, das über einige Wochen zu dokumentieren. Das schafft eine Vergleichsgrundlage für die spätere Frage, ob eine Behandlung etwas bewirkt.

## Wie es nach der Verordnung weitergeht

Cannabisarzneimittel werden über Apotheken abgegeben. Je nach Präparat muss eine Apotheke die Zubereitung erst bestellen oder herstellen, sodass zwischen Rezept und Abgabe einige Tage liegen können.

Der eigentliche Kern der Behandlung beginnt danach. Üblich sind eine vorsichtige Einleitung und wiederkehrende Termine, bei denen Wirkung, Verträglichkeit und das vereinbarte Therapieziel überprüft werden. Bleibt der erhoffte Nutzen aus oder überwiegen die Nebenwirkungen, gehört auch das Beenden der Behandlung zu den möglichen Ergebnissen. Aus demselben Grund solltest du Veränderungen, Nebenwirkungen oder eigene Anpassungen immer in der behandelnden Praxis ansprechen.

Zur Telemedizin lohnt ein nüchterner Blick. Videosprechstunden sind ein regulärer Teil der Versorgung, aber kein Abkürzungsweg zu einem Rezept. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes sieht vor, die Erstverschreibung von Cannabisblüten an einen persönlichen Arztkontakt zu binden und den Versand von Blüten zu untersagen. Dieser Entwurf war nach der ersten Lesung im Dezember 2025 und der Anhörung im Januar 2026 bis zum Stand dieser Prüfung nicht beschlossen. Bis zu einem Inkrafttreten gilt die bisherige Rechtslage, weshalb sich dieser Punkt kurzfristig ändern kann.

## Häufige Fragen

### Bekomme ich beim Cannabis-Arzt sicher ein Rezept?

Nein. Ob eine Verordnung erfolgt, hängt vom Ergebnis der ärztlichen Untersuchung ab, nicht vom Wunsch nach einem bestimmten Arzneimittel. Praxen, die ein Rezept im Vorfeld in Aussicht stellen, arbeiten nicht seriös.

### Brauche ich eine Überweisung?

In der Regel nicht. Du kannst dich direkt an eine geeignete Praxis wenden. Vorhandene Befunde und Arztbriefe erleichtern die Beurteilung aber erheblich.

### Muss ich zuerst alle anderen Behandlungen ausprobiert haben?

Für eine Verordnung als solche nicht zwingend, für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung gelten dagegen eigene Voraussetzungen. Neben einer schwerwiegenden Erkrankung und dem Fehlen einer anwendbaren Standardtherapie sieht das Gesetz seit dem 30\. Juli 2026 vor, dass zunächst ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel erfolgt. Wie diese Vorgabe im Einzelfall auszulegen ist, wird derzeit zwischen den Beteiligten unterschiedlich beurteilt. Kläre deshalb in der Praxis, was für deine Situation gilt.

## Einordnung

Der Weg zu einer Cannabistherapie ist kein Formular, sondern eine medizinische Entscheidung mit offenem Ausgang. Gut vorbereitet bist du vor allem dann, wenn du deine Krankengeschichte, bisherige Behandlungen und aktuelle Medikamente vollständig darstellen kannst und die Kostenfrage getrennt von der Frage der Verordnung betrachtest.

Wenn du dafür eine passende Praxis suchst, hilft ein gezielter Blick auf Standort und angebotene Sprechstunden. [Cannabis-Ärzte nach Region ansehen](https://lokalmed.de/de/search?treatment=medical%5Fcannabis)

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.

## Passende Schwerpunkte

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